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Sitten und Brauchtum

Das Gastrecht

In Argath´yl ist es so, dass Reisende - egal ob Bekannt oder Unbekannt, nicht abgewiesen werden dürfen/sollen, wenn Sie keine andere Möglichkeit haben, für die Nacht unter zu kommen. (Z.B. in einem Gasthaus, Hof von Verwandten in der Nähe usw)


Hierbei muss Essen und Trinken mit diesen Leuten geteilt werden. Das Gastrecht umfasst aber auch Pflichten für den Gast. Der Herd an dem er einkehrt muss Geschützt werden, wie das eigene Zuhause, oder bei anfallenden Arbeiten im Haushalt/Hof oder Ähnlichem muss der Reisende mit anpacken, als würde er dort wohnen.

Das Gastrecht wird normalerweise für maximal 3 Tage gewährt, kann aber verlängert werden. Das Gastrecht bei Feiern oder Ähnlichem ist ganz Ähnlich, jedoch mit dem Unterschied, dass der Ausrichter der Feier mit seiner Sippe, die Hauptpflichten der Feier tragen muss (Schutz, Knechtdienste).
Der Gast muss keine Arbeiten verrichten, außer in Notsituationen zum Schutz beitragen. Außerdem ist es Sitte, dass im Falle von Feiern der Gast ein Geschenk mitbringt. Dies kann ein Geschenk für den Herrn des Hofs/Jarl/usw persönlich sein, oder aber auch ein Geschenk an die Sippe (Meist Nahrung,) sein.

Das Gastrecht kann als verletzt gelten, wenn Gäste zu schaden kommen, das gemeinsame Essen verweigert wird, kein Schlafplatz bereit gestellt wird, oder auch der Gast dem Gastgeber schadet, bestiehlt oder öffentlich beleidigt. Das Gastrecht ist eine wichtige traditionelle Sitte, die kein Argath`yler freiwillig
verletzen möchte, weil er sonst Schande über sich und seine Sippe bringt.

Kurzfassung:

Gastrecht Allgemein:
Wenn ein Reisender vorbei kommt und keine andere Möglichkeit der Unterkunft findet, muss er aufgenommen werden.
Normal 3 Tage, kann verlängert werden.


Pflichten: Schlafplatz geben, Essen teilen, für den Gast sorgen.
Pflichten Gast: Schutz, Hilfe bei allem.

Gastrecht bei Feiern:
Nur für die Dauer der Feier (den Tag, die Nacht)

Pflichten : Der Gastgeber übernimmt alles.
Pflichten Gast: Geschenk an den Jarl oder die Sippe, Schutz sofern Notfälle auftreten.

Gastrecht Aufheben:
Das Gastrecht kann aufgehoben werden wenn dagegen verstoßen wird.

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