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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen von der Argath‘yl- Orga.

§1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Argath‘yl- Orga. gelten für alle mit den Veranstaltungen der Argath‘yl- Orga. im Zusammenhang stehenden Belange nach Maßgabe des zwischen der Argath‘yl-Orga und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrages.

(2) Vertragspartner sind die “Argath‘yl- Orga.”, welche in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen “Argath’yl-Orga” oder "Veranstalter" genannt wird, sowie der jeweilige Teilnehmer, welcher “Teilnehmer” genannt wird.

(3) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Argath’yl-Orga gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Argath’yl- Orga abweichende Bedingungen des Teilehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Argath’yl- Orga hätte ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

(4) Auch dann, wenn die Argath’yl- Orga in Kenntnis entgegenstehender oder von den Geschäftsbedingungen von der Argath’yl- Orga abweichender Bedingungen des Teilnehmers die Leistung vorbehaltlos ausführt, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der Argath’yl- Orga.

(5) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Argath’yl- Orga gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

 

§2. Vertragsschluß

(1) Eine Bestellung durch den Teilnehmer erfolgt entweder schriftlich, per Fax oder durch Absendung eines Bestellformulars auf der Internethomepage der Argath’yl- Orga.

(2) Die Bestellung des Teilnehmers ist ein bindendes Angebot. Der Teilnehmer erhält hierüber eine Auftragsbestätigung, sei es durch persönliche Übergabe, per Telefax oder per E-Mail.

(3) Der Vertrag kommt erst durch eine separate Annahmeerklärung durch die Argath’yl- Orga oder durch Zusendung des Teilnahmetickets zustande.

(4) Vorher abgegebene Angebote durch die Argath’yl- Orga sind freibleibend.

(5) Bestellt der Teilnehmer das Ticket auf elektronischem Wege, werden der Vertragstext sowie diese Allgemeinen Teilnahmebedignugen in wiedergabefähiger Form gespeichert und auf Verlangen des Teilnehmers per E-Mail zugesandt.

(6) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich die Argath’yl- Orga die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Teilnehmer der ausdrücklichen Zustimmung von der Argath’yl- Orga.

 

§3. Altersnachweis

(1) Minderjährige Teilnehmer benötigen für die Veranstaltung eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten sowie eine volljährige Aufsichtsperson. Sowohl Einverständniserklärung als auch die Bestätigung der Aufsichtsperson sind über die komplette Aufenthaltsdauer auf dem Veranstaltungsgelände vom Minderjährigen stets bei sich zu führen.


 

§4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preisangaben auf unserer Homepage oder anderen Platformen erfolgen ohne Gewähr. Sie stellen lediglich eine invitatio ad offerendum dar.

(2) Die Zahlung des Teilnahmebeitrages ist grundsätzlich im Voraus und ohne Abzug zu leisten, sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde.

(3) Es gilt der zum Zeitpunkt der Überweisung aus der Preisstaffelung ersichtliche Betrag und nicht der zum Zeitpunkt der abgegebenen Bestellung geltende Betrag für das Teilnahmeticket.

(4) Der fällige Teilnahmebetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach der Bestellung zu begleichen.

(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Teilnehmer nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Argath’yl- Orga anerkannt sind. Ist der Teilnehmer Unternehmer, ist der zur Ausübung des Zurückbehaltungsrechtes nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(6) Die Argath’yl- Orga versendet die Tickets regelmäßig mit einem Versanddienst ihrer Wahl. Der Versand der Teilnahmetickets erfolgt in monatlichen Abständen und kann bis zu 8 Wochen nach Zahlung des Tickets dauern, jedoch spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung.

(7) Bei Anmeldung haftet für die Verbindlichkeit grundsätzlich derjenige, der die Tickets bei der Argath’yl- Orga bestellt hat.

(8) Erfolgt die Bestellung von Tickets im Rahmen einer Sammelbestellung, versendet die Argath’yl- Orga sämtliche Tickets an die Person, welche diese bestellt hat. Mit Zusendung der Tickets an diese Person ist die Lieferpflicht der Tickets von der Argath’yl- Orga erfüllt.

 

§5. Widerrufsrecht

(1) für Veranstaltungstickets:

Ein Widerrufsrecht ist nach §312b Abs. 3 Nr. 6 BGB ausgeschlossen und nicht auf Ticketkäufe anwendbar.

Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch die Argath’yl- Orga bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

 

- Ende der Widerrufsbelehrung -

 

Rücktritt des Veranstalters

(1) Die Argath’yl- Orga ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrage zurückzutreten, insbesondere wenn eine in der Einladung oder der Anmeldebestätigung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder die Durchführung der Veranstaltung nicht zumutbar ist, weil die wirtschaftliche Opfergrenze aus nicht von ihr zu vertretenden Umständen überschritten wird.

(2) Die Argath’yl- Orga behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückerstattung des ggf. bereits entrichteten Teilnahmebetrages von der Veranstaltung auszuschließen.

(3) In den vorgenannten Fällen erhält der Teilnehmer das eingezahlte Teilnahmeentgelt umgehend zurück.

(4) Argath’yl- Orga behält sich vor, Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstossen, andere Personen gefährden oder den Anweisungen von der Argath’yl- Orga oder den Erfüllungsgehilfen von der Argath’yl- Orga nicht Folge leisten, sofort von der Veranstaltung zu verweisen. Eine anteilige oder komplette Rückerstattung des Teilnahmebeitrags erfolgt in diesem Falle nicht.

 

§7. Haftung für Schäden

(1) Die Haftung von der Argath’yl- Orga für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, sowie wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und dem Ersatz von Verzugsschäden nach §286 BGB. Insoweit haftet die Argath’yl- Orga für jeden Grad des Verschuldens.

(2) Die Haftung im Fall der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Für selbstverschuldete Schäden haftet grundsätzlich der Verursacher. Eine eigene Haftpflichtversicherung des Teilnehmers wird grundsätzlich vorausgesetzt.

(4) Der (in Nr. 1 und 2) vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von der Argath’yl- Orga.

(5) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Teilnehmers beruhen für die leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.

(6) Soweit die Schadenersatzhaftung gegenüber der Argath’yl- Orga ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzpflicht der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von der Argath’yl- Orga.

(7) Soweit wir für sonstige Schäden aufgrund des Vertrages haften, ist unsere Haftung auf das dreifache Teilnahmeentgelt beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde.

(8) Der Teilnehmer bestätigt mit der Bestellung, dass er sich der Natur der Veranstaltung und den damit verbundenen Risiken bewusst ist. Die Veranstaltung ist ein Geländespiel inklusive Kämpfen mit Polsterwaffen bei Tag und bei Nacht in einer nicht ausgeleuchteten Umgebung. Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit sich bei für seine Einschätzung zu risikoreichen Situationen jederzeit aus dem Spiel herauszunehmen und nicht daran teilzunehmen. Eine Haftung seitens des Veranstalters im Rahmen der Natur der Veranstaltung besteht nicht. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

(9) Das Befahren des Geländes und des Parkplatzes mit Fahrzeugen jeglicher Art geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung für Beschädigungen ist ausgeschlossen. Der Teilnehmerparkplatz ist nicht überwacht und das Parken erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Beschädigungen wird eine Haftung ausgeschlossen.

 

§8. Form von Erklärungen

(1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber der Argath’yl- Orga oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

(2) Mündliche Zusagen durch einen Angestellten von der Argath’yl- Orga, Vertretern oder von sonstigen Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch der Argath’yl- Orga.


 

§9. Urheberrechte und Recht an Bild und Ton

(1) Alle Rechte an Tonaufnahmen, Filmaufnahmen sowie Fotografien sind dem Veranstalter vorbehalten. Bei einer gewerblichen Nutzung und/oder öffentlichen Nutzung bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Aufnahmen für rein private Zwecke sind erlaubt und auf Verlangen dem Veranstalter zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Teilnehmer erklärt sich mit der - auch öffentlichen und gewerblichen - Verwertung und Verwendung von ihn darstellendem Bild- und Tonmaterial einverstanden, welches ihn - auch in Teilen - abbildet oder betrifft. Dies gilt räumlich und zeitlich unbegrenzt.

(3) Alle Rechte an den mit der Veranstaltung verbundenen, aufgeführten, aufgezeichneten sowie besprochenen Ideen, Handlungen, Namen, Hintergründen, Storylines, Bildern, Logos und Eigennamen gehören der Argath’yl- Orga und sind ausschließlich der Argath’yl- Orga vorbehalten. Dies gilt auch für eigene - auf Basis dieser erstellten Bilder, Logos, Eigennamen und Hintergründen - erstellte Bilder, Logos und Hintergründen.

(4) Öffentliche Aufführungen, Übertragung und Wiedergabe von Aufnahmen der jeweiligen Veranstaltung - auch nach Bearbeitung - bedarf der schriftlichen Genehmigung durch Argath’yl- Orga.

 

§10. Tiere auf der Veranstaltung

(1) Ein Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.

(2) Eine Ausnahme bildet hier die Regelung für Hunde. Hunde müssen im Vorfeld der Veranstaltung über das Hundeticket angemeldet sein. Ebenso ist der Hundehalter verpflichtet, den Impfpass und einen Nachweis über eine gültige Hundehaftpflichtversicherung beim Check-In des Hundes im sogenannten Orgaplex vorzuzeigen. Der Hundebesitzer bekommt einen vom Veranstalter zugewiesenen Zeltplatz am Rande des Lagers. Ein Betreten des Hundes der Kampfzonen und den eindeutigen IT Zonen untersagt. Der Hund muss immer angeleint sein und der Hundehalter ist verpflichtet, immer auf den Hund aufzupassen und dafür zu sorgen, dass er nicht frei herumlaufen oder weglaufen kann. Alle Hinterlassenschaften des Hundes sind unverzüglich einzusammeln und zu entsorgen. Hunde über 20kg oder über 40cm Schultermass müssen zusätzlich einen Maulkorb tragen. Der Hundebesitzer erklärt sich einverstanden, dass er bei Zuwiderhandlung umgehend ohne Rückerstattung des Teilnehmerbetrages, sowohl ganz oder in Teilen, vom Veranstalter des Geländes verwiesen werden kann.

 

§11. Pflichten des Teilnehmers

(1) Der Teilnehmer ist für die Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich.

(2) Der Teilnehmer erkennt sämtliche vom Veranstalter vorgegebenen geltenden Sicherheitsbestimmungen bezüglich Ausrüstung und Verhalten an und ist verpflichtet, sich über diese selbständig zu informieren.

(3) Der Teilnehmer verpflichtet sich, seine Ausrüstung gegebenenfalls einer Prüfung durch den Veranstalter zu unterziehen. Trotzdem ist er für die gesamte Dauer der Veranstaltung weiterhin für die Sicherheit seiner Ausrüstung selbst verantwortlich. Der Veranstalter behält sich vor, für ihn fragwürdige Ausrüstungsgegenstände ohne Angabe von Gründen für die Veranstaltung nicht zuzulassen. In diesem Fall ist der Teilnehmer verpflichtet, den jeweiligen Gegenstand umgehend aus dem Spielgebiet (Zelt oder Auto) zu bringen.

(4) Der Teilnehmer verpflichtet sich, sämtlichen Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.

(5) Der Teilnehmer verpflichtet sich, gefährlichen Situationen für sich und andere Teilnehmer, aber auch gefährlichen Situationen für die Umgebung zu vermeiden. Er verpflichtet sich ebenso, auf die Gesundheit der anderen Teilnehmer bei Kämpfen und anderen Situationen zu achten. Dies bedeutet unter anderem: Er verpflichtet sich, nicht auf Palisaden, Mauer, Steinwände oder Bäume zu klettern, er bremst seine Schläge mit der Polsterwaffe ab, er nimmt Rücksicht auf offensichtlich ängstliche oder mit der Situation überforderte Mitspieler, er benutzt keine nicht zugelassenen oder den Sicherheitsbestimmungen nicht genügenden Ausrüstungsgegenstände und er gibt keinen Alkohol weiter an Minderjährige. Ebenso verpflichtet er sich, auf sein Lagerfeuer zu achten und die aktuellen Brandschutzbestimmungen zu befolgen und das Feuer nicht unbeaufsichtigt zu lassen, im Wald nicht zu rauchen und insbesondere keine Glasscherben auf dem Gelände liegen zu lassen.

(6) Der Teilnehmer verpflichtet sich, auf seinen Alkoholkonsum zu achten. Dies bedeutet, er verpflichtet sich, auf übermäßigen Alkoholkonsum zu verzichten und sich ab 0,5 Promille nicht mehr an Kämpfen zu beteiligen.

(7) Der Teilnehmer darf grundsätzlich keine Art von stark alkoholischen Getränken (Liköre, Schnaps etc.) auf das Veranstaltungsgelände mitbringen, es sei denn, er hat hierfür eine schriftliche Erlaubnis seitens des Veranstalters (gilt für Tavernen etc.)

(8) Der Erwerb einer Nicht-Spieler-Charakter Teilnehmerkarte verpflichtet dazu, nicht nur den Anweisungen des Veranstalters im allgemeinen Sinne Folge zu leisten, sondern auch in Bezug auf Art und Weise des Charakterspieles, des Charakters und der Spielaktionen. Ausgenommen hiervon sind Gründe wie körperliche Erschöpfung, Verletzung etc. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe von mindestens dem Differenzbetrag des NSC-Teilnahmetickets und dem Spieler-Conzahlerbeitrag der jeweiligen Veranstaltung fällig.


 

§12. Übertragung von Teilnehmerplätzen

(1) Teilnehmerplätze sind übertragbar und können weiterverkauft werden. Der Veranstalter behält sich jedoch die gleichen Rechte vor, wie in §6. Ebenso ist der neue Karteninhaber verpflichtet, die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen von der Argath’yl- Orga anzuerkennen.


 

§13. Gerichtsstand, Rechtswahl und Erfüllungsort

(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort und Zahlungsort der Sitz von der Argath’yl- Orga in Düren.

(2) Für diesen Vertrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen von der Argath’yl- Orga, die Geschäftsbedingungen für die jeweilige Veranstaltung und das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Sitz von der Argath’yl- Orga in Düren zuständige Gericht.

(4) Hat der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder einem anderen Mitgliedsland der europäischen Union, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von der Argath’yl- Orga in Düren.

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